Die ETH-Bibliothek hat von der Abteilung Rechnungswesen die Aufforderung zur Durchführung der Inventur erhalten. In der «Wegleitung für die Inventurführung an der ETH Zürich» ist festgelegt, dass jede ETH-Einheit alle 3 Jahre für inventarpflichtige Objekte mit einem Anschaffungswert ab Fr. 10 000 eine Bestandeskontrolle durchführen muss. Das betrifft 69 Objekte der ETH-Bibliothek. Die Inventur wird in ETHIS dokumentiert und muss durch den Budgetverantwortlichen / die Budgetverantwortliche der jeweiligen Leitzahl bestätigt werden. Den Zeitplan und das Vorgehen wird Barbara Wiederkehr (Prozessbüro) rechtzeitig kommunizieren.