Am 01.04.2020 trat die revidierte Fassung des Schweizer Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Es enthält u.a. neue Regelungen und Präzisierungen
- zum Schutz fotografischer Werk,
- zur Verwendung von sog. verwaisten Werken,
- zum Herstellen von Archivierungsexemplaren,
- zur Vervielfältigung von Werken für das Text and Data Mining,
- sowie zur Aufnahme von Werkauszügen in Bestandsverzeichnisse.
Habt Ihr Fragen zu den neuen Regelungen im Urheberrecht und wie sich diese auf die Dienstleistungen der ETH-Bibliothek auswirken könnten? Die Gruppe E-Publishing sammelt Eure Fragen und wird sie anschliessend abklären und beantworten. Bitte sendet Eure Fragen an e-publishing@library.ethz.ch.