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Ausstandsregeln bei Beschaffungen

Neue Prozesse zur Sicherstellung der Unbefangenheit bei Beschaffungen

Mitarbeitende der Bundesverwaltung, die in Beschaffungen involviert sind, haben eine schriftliche Erklärung abzugeben, wonach sie keine privaten Verbindungen zu offerierenden Anbieterinnen und Anbietern haben.

Mit der Revision des Bundesgesetztes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), das 2021 in Kraft getreten ist, muss auch die ETH Zürich ihre Prozesse zur Sicherstellung der Unbefangenheit bei Beschaffungen anpassen. Die Änderungen und Erweiterungen der derzeitigen Prozesse sind an der ETH Zürich per 01. April 2022 in Kraft getreten und betreffen auch die ETH-Bibliothek.

Bei vielen Kolleginnen und Kollegen müssen wir deshalb aufgrund ihrer Funktion oder Aufgabe in einem Beschaffungsbereich (Budgetmanager:in oder Budgetassistent:in) eine Unbefangenheitserklärung zur Sicherstellung der Unbefangenheit bei Beschaffungen einholen.

Dies erfolgt innerhalb der ETH-Bibliothek zentralisiert über FNC. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen wurden bereits von FNC angeschrieben und die Einholung der Unbefangenheitserklärungen läuft.

Um Euch einen Überblick zu geben, was wann und für wen gilt, haben wir unten eine Zusammenfassung gemacht:

Weitere Informationen findet Ihr auch im Compliance Guide der ETH Zürich.

Bei Fragen wendet Euch gerne jederzeit an FNC.