Für Mitarbeitende der ETH-Bibliothek, die zur Risikogruppe gehören oder mit einer Person aus einer Risikogruppe zusammenleben, gelten in Abstimmung mit den ETH-weiten Richtlinien die folgenden Regelungen:
- Wenn diese Mitarbeitenden ihre Aufgaben weitgehend vollständig von zuhause aus erledigen können, bleiben sie bis mindestens Ende August im Homeoffice.
- Wenn sie ihre Arbeit überwiegend nur an der ETH ausüben können und es möglich ist, dabei die geltenden Schutz- und Hygienevorschriften einzuhalten, dürfen diese Mitarbeitenden vor Ort arbeiten, vorausgesetzt der Arbeitsweg wird nicht in Stosszeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt.
- Aufgaben im Schalterbetrieb dürfen sie nicht wahrnehmen, lediglich Tätigkeiten im Backoffice, die unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemassnahmen möglich sind.