Seit Mittwoch, 13.01.2022 gelten laut Bundesratsbeschluss gelockerte Quarantäne- und Isolationsbestimmungen. Sowohl positiv getesteten ETH-Angehörigen, als auch Mitarbeitenden, die in engem Kontakt mit positiv getesteten Personen standen, empfiehlt die ETH Zürich trotzdem, für zehn Tage enge Kontakte zu vermeiden und möglichst im Homeoffice zu arbeiten. Wenn aus betrieblichen Gründen eine Anwesenheit an der ETH erforderlich ist, muss eine Maske getragen und soll auf gemeinsame Pausen mit anderen Mitarbeitenden verzichtet werden.
- Positiv getestete Personen können bereits nach fünf Tagen (statt bisher sieben) die Isolation beenden, sofern sie seit 48 Stunden symptomfrei sind. Auch bei einer Beendung der Isolation nach fünf Tagen empfiehlt der ETH-Krisenstab an Corona erkrankten ETH-Angehörigen, enge Kontakte für eine Dauer von zehn Tagen zu vermeiden.
- Enge Kontakte im beruflichen Umfeld müssen neu nicht mehr grundsätzlich in Quarantäne, da diese Pflicht nur noch für Personen im gleichen Haushalt oder mit vergleichbar engen Kontakten gilt, die nicht geimpft sind oder deren Impfung bzw. Genesung länger als vier Monate zurückliegt. Mitarbeitenden, die in engem Kontakt mit positiv getesteten Personen waren, empfiehlt der ETH-Krisenstab unabhängig von den geltenden Quarantäneregeln, enge Kontakte für zehn Tage zu vermeiden.