Die Details der seit dem 20.09.2021 geltenden Corona-Regelungen der ETH sind nun im Masterplan 3.5.2 nachgeführt.
Insbesondere konkretisiert der Masterplan, was die Zertifikatspflicht für die Lehre bedeutet und wie entsprechende Kontrollen durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist neu entschieden worden, noch bis mindestens Ende Oktober neben dem laufenden CoVMass-Testprogramm kostenlose Antigentests für ETH-Angehörige anzubieten.
Zur Erinnerung die wichtigsten weiteren Regelungen:
- In allen Bibliotheken, Sammlungen und Archiven gilt, wie bekannt, eine generelle Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher. An all unseren Standorten werden die Zertifikate kontrolliert. Lediglich für Ausleihen und Rückgaben ist kein Zertifikat erforderlich.
- Die Zertifikatspflicht gilt auch für die meisten Gastronomiebetriebe der ETH sowie alle Veranstaltungen.
- Darüber hinaus muss an der ETH eine Maske getragen werden.
- Eine partielle Rückkehr der Mitarbeitenden an den Arbeitsplatz ist empfohlen. Die Sektionen regeln die Anwesenheiten so, dass jederzeit die Vorschriften für die maximale Raumbelegung (10qm pro Person in Büros) eingehalten werden können. Nicht vergessen: Wer vor Ort arbeitet, muss dies erfassen.