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Neue Informationen für Mitarbeitende der ETH-Bibliothek

Der Masterplan mit der Dokumentation der seit Samstag, 26.06.2021 geltenden Corona-Schutzmassnahmen liegt vor.

Eine neue Masterplan-Version fasst die bis voraussichtlich Mitte August an der ETH geltenden Regelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammen. Wie bereits angekündigt, sind insbesondere die Homeoffice-Empfehlung, die Lockerung der Maskentragepflicht und neue Regelungen zu Veranstaltungen für die ETH-Bibliothek relevant. Zu den Regeln für das Maskentragen sowie Veranstaltungen nachfolgend einige Präzisierungen:

  • Das Tragen einer Maske ist nur noch in den Innenräumen obligatorisch für den Fall, dass man sich im Gebäude bewegt, physischen Kontakt mit Kundinnen und Kunden hat sowie während Sitzungen, die wieder vor Ort erlaubt sind. Die Abstandsregeln sowie die maximale Raumbelegung und die Empfehlung zum regelmässigen Lüften gelten weiterhin. Im InfoCenter und im Lesesaal Sammlungen und Archive müssen beispielsweise nur noch in Gesprächssituationen mit Besuchenden Masken getragen werden.
  • Veranstaltungen sind grundsätzlich erlaubt. Sie sind jedoch bewilligungspflichtig und benötigen ein Schutzkonzept. Es empfiehlt sich, wo immer möglich, weiterhin die Möglichkeit zu virtuellen Veranstaltungen zu nutzen, da die Distanz- und Hygienevorschriften unverändert gelten, so dass die Rahmenbedingungen für bestimmte Veranstaltungsarten wie Führungen eher unattraktiv sind und alternative Durchführungsmöglichkeiten erwogen werden sollten. Weiterhin gilt die Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten von Besuchenden.

Bei Fragen und für Beratungen steht die Taskforce der ETH-Bibliothek weiterhin gern zur Verfügung.