Den neuen Beschlüssen des Bundesrates folgend verstärkt auch die ETH ihre Schutzmassnahmen. Der Masterplan 3.3.4 ist ab dem kommenden Montag bis voraussichtlich Ende Februar gültig. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen für die ETH-Bibliothek.
Homeoffice-Pflicht
ETH-Angehörige arbeiten von zuhause, wann immer dies mit den betrieblichen Belangen vereinbar und mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die ETH hat die Ausnahmen von der Homeoffice-Regelung gegenüber dem letzten Masterplan stark eingeschränkt und möchte die Präsenz vor Ort auf ein Minimum reduzieren. Für die ETH-Bibliothek gilt, dass abgesehen von Mitarbeitenden im Kundenkontakt möglichst von zuhause aus gearbeitet werden soll. Auch Arbeiten an physischen Beständen sollten so organisiert werden, dass diese überwiegend von zuhause erledigt werden können.
Gebäudezutritt
Die ETH-Gebäude sind grundsätzlich geschlossen und können von zutrittsberechtigten Personen nur mit der ETH-Karte betreten werden. Ausgenommen davon sind HG und MM, die offen bleiben. Zudem gibt es Ausnahmen für Gebäude mit Cateringangeboten und für Prüfungen.
Dienstleistungen der ETH-Bibliothek
Ab Montag ist nur noch das Infocenter und die Ausleihe im Hauptgebäude an Wochentagen von 9.00–18.00 Uhr geöffnet. Alle anderen Standorte bleiben geschlossen. Medien können zur Abholung ins Hauptgebäude bestellt und dort zurückgegeben werden. Zudem werden wir wieder einen kostenlosen Postversand für ETH-Angehörige organisieren.
Physische Veranstaltungen sind generell nicht erlaubt und Ausstellungen bleiben geschlossen.
Sitzungen
Sitzungen sind grundsätzlich virtuell abzuhalten. Ausnahmen sind möglich mit den weiterhin geltenden Schutzmassnahmen.
Alle Sektionen und Stäbe sind aufgefordert, in der kommenden Woche die Abläufe entsprechend der neuen Regelungen anzupassen. Die regelmässige Kontrolle der Eingangspost bleibt in der Verantwortung der Organisationseinheiten. Pflanzen können wieder im Infobüro deponiert werden. Gerne steht die Taskforce für die Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regelung zur Verfügung.