Ab Montag, 2. November 2020 gilt ETH-weit ein erneut angepasster Masterplan. Zentral darin ist die weitgehende Einstellung des Präsenzunterrichts, um das Ansteckungsrisiko durch die Minimierung der Kontakte zu reduzieren.
Zu beachten ist insbesondere folgendes:
- Die ETH-Gebäude bleiben offen, so dass die Bibliotheksstandorte inklusive der Lesesäle und Ausstellungen regulär geöffnet bleiben können.
- Es gilt eine generelle Maskenpflicht in allen Gebäuden der ETH sowie in allen Aussenbereichen. Neben der Maskenpflicht während Sitzungen, müssen neu auch Masken in den Büros getragen werden, ausser man befindet sich alleine in einem Raum. Die Distanz- und Hygieneregeln gelten weiterhin uneingeschränkt.
- ETH-Angehörige mit Krankheitssymptomen sind verpflichtet zuhause zu bleiben, bis sie 48 Stunden beschwerdefrei sind. Zur Erinnerung: Mitarbeitende, die einen Erstkontakt zu einer positiv auf COVID-19 getesteten Person hatten, müssen dies umgehend ihrer vorgesetzten Person melden und sich entsprechend der Vorgaben von SGU verhalten.
- Veranstaltungen mit über 50 Personen sowie alle Führungen sind nicht erlaubt. Veranstaltungen unter 50 Personen sind weiterhin bewilligungspflichtig.
- Die Verpflegungsbetriebe haben nur noch teilweise geöffnet und es dürfen maximal vier Personen gemeinsam an einem Tisch sitzen. Insbesondere in den Pausen darf keine sektionsübergreifende Durchmischung erfolgen.
- Mitarbeitende, deren Anwesenheit nicht betrieblich notwendig ist, arbeiten im Homeoffice. Die Gruppen und Teams organisieren jeweils selbst, dass die eingehende Post bei den Empfängern ankommt und zeitnah bearbeitet wird.