Angesichts der stark steigenden Neuinfektionen gibt es auch in der ETH-Bibliothek vermehrt Mitarbeitende, die Kontakt mit positiv getesteten Personen hatten oder bei denen ein Infektionsverdacht vorliegt. Das Vorgehen bei Krankheits- und Verdachtsfällen ist daher von zunehmender Relevanz. Nachfolgend ein Beispiel:
Wenn ein Mitarbeitender bei einem Familienanlass engen Kontakt (weniger als 1,5 Meter Abstand, Dauer mehr als 15 Minuten) zu seinem Bruder hatte, der anschliessend positiv getestet wurde, gilt der Mitarbeitende als Erstkontakt. Sobald das positive Testergebnis des Bruders bekannt ist, muss sich der Mitarbeitende umgehend für 10 Tage ab dem Familienanlass ins Homeoffice begeben, wenn er nicht ohnehin vollständig von zuhause aus arbeitet. Die ETH rät zu einem Test ab dem 5. Tag nach dem Kontakt. Allenfalls erhält er Anweisungen, z.B. zur Quarantäne, des Contact Tracings der Gesundheitsdirektion.
Wenn der Mitarbeitende zwischen dem Familienanlass und Bekanntwerden des Testergebnisses des Bruders in der ETH-Bibliothek gearbeitet hat und mit zwei Teamkolleginnen die Mittagspause verbracht hat, gelten die Teamkolleginnen als Zweitkontakte. Sollte der Mitarbeitende mit Erstkontakt Symptome entwickeln oder ein positives Testergebnis erhalten, begeben sich auch die Zweitkontakte umgehend ins Homeoffice.
Vorgesetzte informieren das Team darüber, wenn ein Erstkontakt stattgefunden hat, und melden dies zudem per E-Mail an SGU und POD. Die Taskforce beantwortet gerne Fragen dazu.