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Neue Informationen für Mitarbeitende der ETH-Bibliothek

Maskenpflicht an der ETH ab dem 24.08.2020 und neuer Masterplan für die Phase 3.3

Maskenpflicht

Angesichts der steigenden Zahlen von Neuinfektionen führt die ETH ab dem kommenden Montag eine Maskenpflicht ein: Ab 24.08.2020 gilt grundsätzlich in allen Gebäuden der ETH Zürich und für alle Personen eine Maskenpflicht (PDF, 257 KB), wenn sie sich von einem Ort zum anderen bewegen. Sobald sie an ihrem Bestimmungsort angekommen sind, sei das der Arbeitsplatz, der Lernplatz oder der Mittagstisch, kann die Maske abgenommen werden. Die Maskenpflicht gilt auch für kleine Wege, wie z.B. dem Weg zum WC, in ein anderes Büro oder wenn man in Warteschlangen steht. Trotz Maskenpflicht gilt weiterhin die Distanzregel von 1,5 Metern. Mitarbeitende nutzen dafür die privat erworbenen Masken, die sie auch beispielsweise im öffentlichen Verkehr tragen. In Ausnahmefällen, wenn die Maske z.B. vergessen wurde, kann bei BMT für den internen betrieblichen Alltag Ersatz bezogen werden. Für Mitarbeitende im Kundenkontakt oder dort, wo spezielle Masken getragen werden müssen, werden diese zur Verfügung gestellt. Ebenso für die Abgabe an Besuchende.

Masterplan vom 31.08. bis Ende 2020

Ab dem 31.08.2020 gelten entsprechend dem Masterplan für die Phase 3.3 weitere Lockerungen:

  • Unter Einhaltung der geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln und der maximalen Bürobelegungskapazitäten kehren ETH-Mitarbeitende an ihre Arbeitsplätze zurück. Die vollständige oder teilweise Arbeit im Homeoffice wird überall dort weitergeführt, wo dies erforderlich ist, um den Regelungen zu entsprechen. Die Büroräumlichkeiten der ETH-Bibliothek erlauben keine vollständige Rückkehr an die Arbeitsplätze. Daher erarbeiten die Sektionen derzeit Rotationspläne für die Anwesenheiten vor Ort.
  • Damit Mitarbeitende, die sowohl im Homeoffice, als auch im Büro arbeiten werden, an beiden Orten zweckmässig ausgestattet sind, werden in den Büros zusätzliche Präsenzarbeitsplätze eingerichtet, die im Desksharing benutzt werden.
  • Sitzungen können auch teamübergreifend wieder unter Einhaltung der Distanzvorschriften physisch stattfinden. Hybride Sitzungsformen sind aber zu bevorzugen. Die Sitzungszimmer der ETH-Bibliothek werden so ausgestattet, dass ganz oder teilweise virtuelle Besprechungen möglich sind. Bei jeder Sitzung sind die internen und externen Teilnehmenden sowie die Sitzungsdauer im Protokoll festzuhalten. Wird kein Protokoll geführt, so ist eine Liste mit diesen Angaben zu erstellen. Verantwortlich dafür sind die Sitzungsleitenden.
  • Das Gastronomie- und Detailhandelsangebot wird schrittweise ausgebaut.
  • Veranstaltungen sind ab dem 31.08.2020 unter Auflagen wieder möglich.