management

Neue Informationen für Mitarbeitende der ETH-Bibliothek

Regelung zum Homeoffice per 08.06.2020

In ihrer heutigen Kommunikation hat die Schulleitung auch über die Anpassungen der Regelungen für das Homeoffice informiert.

Grundsätzlich gilt für die ETH-Bibliothek weiterhin, dass alle Mitarbeitenden, die von zuhause arbeiten können, bis mindestens 02.08.2020 im Homeoffice bleiben. Neben der bereits bekannten Entscheidung, dass Personen ab dem 08.06.2020 wieder vor Ort arbeiten dürfen, um nur dort mögliche Aufgaben auszuführen, gilt neu: In Absprache mit den Vorgesetzen dürfen in Einzelfällen auch Mitarbeitende wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, für die Homeoffice nicht länger zumutbar ist. POD steht in solchen Fällen gerne beratend zur Verfügung.

Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass eine Rückkehr ins Büro nur unter Einhaltung der Eckwerte des Masterplans der ETH möglich ist, welche die Bürobelegung, Anreise zum Arbeitsplatz und die Durchführung von Sitzungen regeln. Zudem muss bei einem Rückkehrwunsch geprüft werden, inwiefern dieser mit dem Rückkehrplan der jeweiligen Sektion vereinbar ist.

Zu beachten ist zudem, dass Sitzungen weiterhin grundsätzlich virtuell stattfinden, auch wenn ein Teil der Mitarbeitenden wieder vor Ort arbeiten sollte.

Das Homeoffice-Reglement der ETH-Bibliothek ist weiterhin ausser Kraft.