Für den Monat März werden im April alle Stunden der studentischen Aushilfen gemäss ihrem Beschäftigungsgrad ausbezahlt, siehe dazu die Informationen vom 17.03.2020 und 26.03.2020. Es müssen keine Stundenmeldungen eingereicht werden. Die Pensen entnimmt POD den aktuellen Arbeitsverträgen. Dies gilt bis auf weiteres. Eine Regelung für die gesamte ETH Zürich wird demnächst veröffentlicht. Für Fragen steht POD gerne zur Verfügung.