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Aus der Geschäftsleitung

Sitzung der GLB vom 06.07.2021: Homeoffice-Regelung

Im letzten Jahr hatte sich die Geschäftsleitung der Bibliothek (GLB) für eine Vereinfachung der Homeoffice-Regelung ausgesprochen. Einem von POD ausgearbeiteten Vorschlag folgend hat sie in ihrer letzten Sitzung folgendes für die Zeit nach Corona beschlossen, wenn sich die Rahmenbedingungen weitgehend normalisiert haben:

  • Die Homeoffice-Tage sollen sich im Rahmen von 1–2 Tage pro Woche (bei einem 100 %-Pensum) bewegen.
  • Für die Beantragung wird das Formular der ETH verwendet.
  • Die direkt vorgesetzte Person entscheidet über die Bewilligung des Antrages.
  • Die Bewilligung gilt unbefristet.
  • Damit bekannt ist, wie viele Personen von der Homeoffice-Regelung Gebrauch machen, werden bewilligte Anträge an POD weitergereicht. POD erstellt ein halbjährliches Reporting zuhanden der Sektionsleitungen.

Damit fällt das bibliotheksinterne Formular weg und wir verzichten auf den jährlichen Genehmigungsprozess inklusive der Bewilligung durch die Sektionsleitung und den Direktor.

Unsere Erfahrungen aus der Pandemiezeit haben gezeigt, dass die Arbeit im Homeoffice geschätzt und von vielen Mitarbeitenden als sehr produktiv empfunden wird. Gerade in Zeiten, in denen viel Veränderung stattfindet, ist es andererseits wichtig, dass sich die Mitarbeitenden zugehörig fühlen und mehr Arbeitszeit im Büro im direkten Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort verbringen als im Homeoffice.

Die direkten Vorgesetzten sollten im engen Austausch mit den Mitarbeitenden Lösungen finden und dabei die individuellen Bedürfnisse in dem Umfang berücksichtigen, welchen die betriebliche Situation erlaubt. Zur betrieblichen Situation gehören beispielweise Sitzungen, bei denen niemandem Nachteile durch z. B. eine hybride Durchführung entstehen sollten.

Sobald das Konzept der ETH für Smart Working vorliegt, das derzeit erarbeitet wird, gleichen wir unsere Homeoffice-Regelung damit ab.

Fragen zur Homeoffice-Regelung beantwortet gerne POD.