Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten ab sofort und bis auf weiteres erweiterte Schutzmassnahmen:
Sitzungen, bei denen ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Teilnehmenden nicht gewährleistet werden kann, dürfen nicht stattfinden. Das heisst, dass in Sitzungszimmern nur jeder zweite Platz besetzt werden kann und dass Workshops, bei denen die Teilnehmenden zeitweise eng zusammenstehen, nicht stattfinden können. Die Sitzungsleitenden sind für die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich und aufgefordert, verzichtbare Sitzungen abzusagen oder virtuell umzusetzen.
Alle Mitarbeitende können mit ihren jeweiligen Vorgesetzten über die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, sprechen. Voraussetzung ist, dass die betrieblichen Abläufe es zulassen, die Art der Tätigkeit dafür geeignet ist und die Mitarbeitenden die technische Ausstattung dafür haben. Der Entscheid liegt beim jeweiligen Vorgesetzten. Leih-Notebooks stehen kurzfristig nicht zur Verfügung. Der IC-Support hat wichtige Hinweise für die technische Umsetzung von Homeoffice zusammengefasst. Auf das Ausfüllen der Homeoffice-Formulare wird im Augenblick verzichtet.
Weiterer Hinweis: Aufgrund der Coronasituation verschobene Weiterbildungen müssen nicht neu beantragt werden.