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Abschaffung Dienstreiseantrag

Per 01.01.2020 wird der interne Dienstreiseantrag der ETH-Bibliothek ersatzlos gestrichen.

Die GLB hat in ihrer Sitzung vom 17.12.2019 dem Vorschlag von Andreas Kirstein zugestimmt, per 01.01.2020 den Dienstreiseantrag der ETH-Bibliothek ersatzlos zu streichen. Künftig obliegt es den einzelnen Vorgesetzten, festzulegen, in welcher Form sie vorgängig über Dienstreisen informiert werden wollen; diese müssen zudem entsprechend in ETHIS erfasst werden. Die Spesenabrechnung erfolgt weiterhin über FNC.

Berufliche Auslagen von Mitarbeitenden der ETH Zürich, die in Zusammenhang mit berufsbedingten Aufgaben und Dienstreisen entstehen, sind im Reglement der ETH Zürich über berufliche Auslagen und im Finanzreglement geregelt. Auch mit der Umstellung von ZES auf ETHIS per 01.01.2020 beginnt die ETH-Bibliothek, sich insbesondere in Bezug auf finanzielle und personelle Belange der allgemeinen Vorlagen und Systeme der ETH Zürich zu bedienen und ihren Standards zu folgen. Der Entscheid für den Verzicht auf Dienstreiseanträge dient dazu, Abläufe innerhalb der ETH-Bibliothek zu vereinfachen und die Eigenverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer Führungskräfte zu stärken.