Ab sofort gilt eine neue Masterplanversion, mit der die ETH Zürich nach den letzten Bundesratsbeschlüssen die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weitgehend lockert. Für Mitarbeitende der ETH-Bibliothek ist insbesondere folgendes relevant:
- Wer Krankheitssymptome hat, bleibt zuhause. Personen, die engen Kontakt zu positiv Getesteten hatten, müssen während 10 Tagen an der ETH jederzeit eine Maske tragen und sich spätestens nach sieben Tagen testen lassen.
- Da der Bundesrat die Zertifikatspflicht aufgehoben hat, finden an der ETH-Bibliothek keine Zertifikatskontrollen mehr bei den Kundinnen und Kunden statt.
- Nachdem der Bundesrat die Homeoffice-Empfehlung aufgehoben hat, arbeiten die ETH-Mitarbeitenden wieder grundsätzlich vor Ort. Um Ansteckungen und Krankheitsausfälle zu minimieren, sind die Mitarbeitenden jedoch gebeten, vorderhand einen Teil ihres Pensums von zuhause aus zu absolvieren, wo dies betrieblich möglich ist. Zu den Rahmenbedingungen an der ETH-Bibliothek für das Homeoffice nach Corona folgen Informationen im Laufe der nächsten Wochen.
- Die Erfassung der Anwesenheit vor Ort ist nicht mehr nötig.
- Zum Schutz der ETH-Angehörigen gilt an der ETH weiterhin eine generelle Maskenpflicht. Am Arbeitsplatz muss keine Maske getragen werden, wenn ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Das ist bis auf wenige Ausnahmen in den meisten Mehrpersonenbüros der ETH-Bibliothek möglich. An den Studierendenarbeitsplätzen muss ebenfalls keine Maske getragen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist. Mitarbeitende am Schalter tragen weiterhin Maske.
- In Sitzungszimmern ist in der Regel weniger Raumvolumen pro Person vorhanden, als in den Büros. Daher gelten für Sitzungen ebenfalls eine Maskenpflicht sowie das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern. In den Sitzungszimmern der ETH-Bibliothek ist die Anzahl der Stühle daher weiterhin entsprechend reduziert. Die Vorschriften für die Maximalbelegung in Abhängigkeit von der Quadratmeterzahl sind aufgehoben. Für Workshops gelten die gleichen Regeln.
- Veranstaltungen sind ohne Platzbeschränkung möglich. Weiterhin muss jedoch eine Maske getragen werden. Veranstaltungen bleiben bewilligungspflichtig.
- Alle Gebäude sind grundsätzlich wieder offen. An den Standorten GESS- und Grüne Bibliothek haben also alle Kundinnen und Kunden wieder Zutritt und die HDB-Bibliothek ist wieder regulär geöffnet.
Unsere Kundinnen und Kunden informieren wir schnellstmöglich mit einer Newsmeldung über die für sie relevanten Änderungen und die Informationen auf der Website werden aktualisiert.