An der ETH Zürich gilt ab dem 03.02.2022 eine Homeoffice-Empfehlung und Kontakte von positiv auf COVID-19 getesteten Personen müssen nicht mehr in Quarantäne. Damit schliesst sich die ETH den vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen an und ergänzt diese im aktuell gültigen Masterplan. Im Einzelnen heisst das:
- Personen, die besser im Büro arbeiten können oder den persönlichen Austausch suchen, können in Absprache mit ihren Vorgesetzten tageweise wieder vor Ort arbeiten.
- Es gilt weiterhin in allen ETH-Gebäuden die Maskenpflicht. Eine Maske muss immer getragen werden, wenn sich mehr als eine Person im Raum befindet.
- Mitarbeitende, die engen Kontakt zu einer mit COVID infizierten Person hatten, müssen nicht mehr in Quarantäne und dürfen vor Ort arbeiten. Das Tragen einer Maske ist jedoch für sie an der ETH während zehn Tagen verpflichtend, wenn sie mit weiteren Personen in Kontakt sind und sie dürfen daher beispielsweise nicht mit anderen Mitarbeitenden Mittagessen gehen.
Die zusätzlich vom Bundesrat in Aussicht gestellten Lockerungen der Corona-Schutzmassnahmen wird die ETH in einer neuen Masterplan-Version regeln, die für den 21.02.2022 zum Semesterstart angekündigt ist.