Als öffentliche Hochschule unterstehen wir bei Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Dieses Gesetz sowie die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) sind seit dem 01.01.2021 in einer revidierten Form in Kraft. Auf Grund dieser Revision wurden die Prozesse für IT-Beschaffungen aktualisiert und sind nun im Intranet auf der Prozesswebsite verfügbar:
- IT-Beschaffungen Verfahrensauswahl
- IT-Beschaffungen direkt
- IT-Beschaffungen via ID
- IT-Beschaffungen Einladungsverfahren
Eine weiterführende Information zu den wichtigen Änderungen im Beschaffungsrecht kann hier nochmal nachgelesen werden.