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Neue Informationen für Mitarbeitende der ETH-Bibliothek

Ab dem 06.09.2021 gilt ein neuer Masterplan zur Regelung der Corona-Schutzmassnahmen.

Die ETH hat zum Ende der Prüfungssession die Corona-Schutzmassnahmen angepasst und den Masterplan 3.5.1 in Kraft gesetzt.

Folgende Regelungen sind von besonderer Relevanz für die ETH-Bibliothek:

  • Es gilt weiterhin die Homeoffice-Empfehlung. Diese ist neu verknüpft mit der Empfehlung, je nach Arbeitspensum einen bis zwei Tage pro Woche wieder im Büro zu arbeiten. Mitarbeitende, die dies tun möchten, sprechen ihre Präsenz mit ihrer vorgesetzten Person ab. Die Sektionen regeln die Anwesenheiten so, dass jederzeit die Vorschriften für die maximale Raumbelegung (10qm pro Person in Büros) eingehalten werden können. Nicht vergessen: Wer vor Ort arbeitet, muss dies erfassen.
  • In allen öffentlichen Räumlichkeiten der ETH gilt wieder die Maskenpflicht, auch an den Lernarbeitsplätzen.
  • Sitzungen finden virtuell oder hybrid statt. Nur für den Fall, dass ohnehin alle Teilnehmenden vor Ort arbeiten, sind Meetings in Präsenz möglich.
  • Für alle Veranstaltungen an der ETH gilt neu eine Zertifikatspflicht. Damit geht einher, dass die Einschränkungen für die maximale Raumbelegung nicht zum Tragen kommen. Es muss jedoch jederzeit eine Maske getragen werden. Weiterhin gilt, dass eine Bewilligung notwendig ist. IMC unterstützt gern bei Fragen zum Vorgehen.
  • Reiserückkehrenden empfiehlt die ETH, sich am fünften Tag nach einer Auslandsreise im Rahmen des CoVMass-Testprogramms testen zu lassen.

Wer in Absprache mit seiner vorgesetzten Person eine tageweise Rückkehr an seinen Arbeitsplatz plant und Unterstützung bei der Wiedereinrichtung seines Arbeitsplatzes wünscht, ist gebeten, frühzeitig mit dem IC-Support einen Termin zu vereinbaren. Die BMT-Mitarbeitenden stehen ebenfalls für Beratungen zur Verfügung.