In den nächsten Tagen wird ein neuer Masterplan erarbeitet, der die an der ETH seit Samstag gültigen Schutzmassnahmen zusammenfasst. Diese gelockerten Regelungen werden voraussichtlich bis Mitte August in Kraft bleiben. Vorab wurde bereits über die wichtigsten Änderungen informiert.
Für die ETH-Bibliothek ist insbesondere folgendes zu beachten:
- Sofern die gültigen Abstandregeln eingehalten werden können, müssen unsere Kundinnen und Kunden z. B. an den Lernarbeitsplätzen keine Maske mehr tragen, solange sie sitzen. Dies kommunizieren wir auch entsprechend auf den externen Kanälen.
- Wer sich im Gebäude bewegt, muss weiterhin eine Maske tragen. Das gilt auch während Sitzungen sowie im Kontakt mit Kundinnen und Kunden – unabhängig von der Wahrung der Abstands- und Flächenregelung.
- Die Homeoffice-Empfehlung bleibt unverändert in Kraft. Abgesehen von betriebsnotwendigen Anwesenheiten können Mitarbeitende, die trotz der Empfehlung den Wunsch haben, vor Ort zu arbeiten, eine entsprechende Vereinbarung mit ihrer vorgesetzten Person treffen.
- In Bezug auf Veranstaltungen übernimmt die ETH die Regelungen des Bundes und passt ihr Bewilligungsverfahren entsprechend an.