Corporate Services, Personaldienst

Betriebsinfo, Personal

No comments

news

Ist Homeoffice aus dem Ausland zulässig?

Bitte beachtet die Hinweise zur Regelung an der ETH Zürich.

Die Arbeitsleistung für die ETH ist grundsätzlich in der Schweiz zu erbringen. Das heisst, ETH-Mitarbeitende, die ihre Arbeitsleistung aus dem Homeoffice erbringen, gehen in der Schweiz an ihrem aktuellen, bei den Behörden gemeldeten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ins Homeoffice.

Homeoffice im Ausland ist rechtlich gesehen eingeschränkt und nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Es gilt verschiedene Rahmenbedingungen von Behörden in der Schweiz und im Ausland zu berücksichtigen, zum Beispiel bei den Sozialversicherungen. Die ETH bietet eine gewisse Flexibilität bei tage- oder wochenweisem Homeoffice im Ausland bis zu zwei Wochen pro Jahr. Es muss jedoch eine klare Absprache mit den Vorgesetzten erfolgen. Insbesondere in der aktuellen Situation mit Corona und im Hinblick auf das Jahresende ist eine Kombination von Ferien und Homeoffice für Mitarbeitende mit Familie im Ausland möglich.

Bei Fragen zu den Homeoffice-Regeln hilft POD gerne weiter: pod@library.ethz.ch