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Bedingungen für den Versand von Warensendungen ins Ausland geändert

Der Weltpostverein und die International Post Corporation haben die Bedingungen für den Versand von Warensendungen ins Ausland geändert.

Für den Warenversand bis 2 Kilogramm ins Ausland (Maxibriefe*) sollen alle Sendungsdaten zukünftig bereits im Vorfeld elektronisch erfasst und dem Empfängerland übermittelt werden (Electronic Advance Data – kurz EAD statt CN22 Etiketten).

Grundsätzlich gilt die Vorausdeklaration der Waren ab dem 01.01.2020. Für die USA gelten diese Richtlinien bereits ab dem 01.07.2019. Fehlt die Vordeklaration, kann es zu Verspätungen oder sogar zu einer Verweigerung der Verzollung von Warensendung führen.

In Onlinedienst «Begleitpapiere Briefe International» können Sie diese Vorausdeklaration der Daten ab sofort (ohne Registrierung) vornehmen.

Bitte geben Sie diese Information an alle betroffenen MA weiter. Bei Fragen zur Umsetzung können Sie gerne das BMT kontaktieren: bmt@library.ethz.ch