Für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Kursen, Schulungen und Führungen sowie internen Workshops ab September gelten folgende Regelungen:
- Grundsätzlich sind Veranstaltungen ab September an der ETH möglich.
- Es sind die geltenden Schutzmassnahmen wie z.B. die Abstandregelung einzuhalten.
- Zu bedenken ist, dass daher nur begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen.
- Da bei Apéros die Umsetzung der Schutzmassnahmen kaum möglich ist, sollte davon abgesehen werden.
- Es muss die Nachverfolgbarkeit der Teilnehmenden gewährleistet sein.
- Zum heutigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, wie der Gebäudezugang ab September geregelt sein wird.
- Sollten bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung wieder strengere Regelungen gelten, welche einer Durchführung entgegenstehen, trägt die veranstaltende Organisationseinheit das Risiko dafür und muss anfallende Kosten tragen.
Die Taskforce empfiehlt aus diesem Grund eine vorsichtige Planung und die Erwägung einer virtuellen Durchführung. Aufgrund des unterschiedlichen Charakters unserer Veranstaltungen ist eine pauschale Regelung nicht sinnvoll. Die jeweiligen Veranstaltenden (und allfällige Partner) nehmen in Absprache mit IMC und der Taskforce eine Risikoabwägung vor und entscheiden im Einzelfall.