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Fragen zum revidierten Urheberrecht?

Die Gruppe E-Publishing steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung

Am 01.04.2020 trat die revidierte Fassung des Schweizer Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Es enthält u.a. neue Regelungen und Präzisierungen

  • zum Schutz fotografischer Werk,
  • zur Verwendung von sog. verwaisten Werken,
  • zum Herstellen von Archivierungsexemplaren,
  • zur Vervielfältigung von Werken für das Text and Data Mining,
  • sowie zur Aufnahme von Werkauszügen in Bestandsverzeichnisse.

Habt Ihr Fragen zu den neuen Regelungen im Urheberrecht und wie sich diese auf die Dienstleistungen der ETH-Bibliothek auswirken könnten? Die Gruppe E-Publishing sammelt Eure Fragen und wird sie anschliessend abklären und beantworten. Bitte sendet Eure Fragen an e-publishing@library.ethz.ch.