management

Neue Informationen für Mitarbeitende der ETH-Bibliothek

Regelungen für Arbeitszeit, Ferien und Kinderbetreuung

Aufgrund des noch andauernden Corona-Notbetriebs hat die Schulleitung Regelungen zu Arbeitszeit, Ferien und Kinderbetreuung beschlossen. Diese Bestimmungen, deren Stossrichtung Ulrich Weidmann auch in einem Interview erläutert, zielen auf eine beiderseitige Flexibilität und Übernahme von Verantwortung sowie den Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Sie bleiben vorbehaltlich neuer notwendiger Entscheide bis zum 31.12.2020 in Kraft:

Arbeitszeit

  • Im Rahmen des Jahresarbeitszeitmodells kann ein maximaler Zeitsaldo von 50 Plus- resp. 20 Minusstunden (im Einzelfall bis zu 50 Minusstunden, siehe unten) genutzt werden.
  • Ist eine Arbeitstätigkeit im Homeoffice nicht möglich, oder das Arbeitsvolumen reduziert, sind bestehende Zeitguthaben (Überstunden, Überzeit, Mehrarbeit) abzubauen. Der Zeitsaldo für die Zeit des Notbetriebs kann in diesen Fällen in diesem Jahr auf 50 Minusstunden ausgedehnt werden.
  • Für Mitarbeitende, die Arbeitszeit und Abwesenheiten erfassen, gilt, dass maximal die Soll-Arbeitszeit erfasst wird. Überstunden, Überzeit und Mehrarbeit müssen durch die Vorgesetzten angeordnet bzw. bewilligt sein.

Ferien

  • Für alle Mitarbeitenden gilt, dass der Ferienbezug 2020 einzuplanen und die Ferienguthaben 2020 in diesem Jahr zu beziehen sind. Ferienguthaben aus dem Vorjahr sind bis zum 31. August 2020 zu beziehen. Bestehende Abbaupläne von Zeit- und Ferienguthaben bleiben unverändert und sind umzusetzen.
  • Mitarbeitende erstellen in Absprache mit den Vorgesetzten eine Ferienplanung. Als Orientierung gilt ein «pro rata»-Bezug der Ferienguthaben 2020 bis zum 31.08.2020. (Beispiel: Bei einem 100%-Pensum und Ferienguthaben 2020 von 25 Tagen/205 Stunden sind dies 16 Tage/136 Stunden bis zum 31.08.2020. Bei einem Ferienguthaben 2020 von 30 Tagen/246 Stunden sind dies 20 Tage/164 Stunden).
  • Erhöhtem Arbeitsvolumen im Notbetrieb und eingeschränkten Möglichkeiten zum Ferienbezug wird Rechnung getragen, indem mit Zustimmung der Vorgesetzten ein teilweiser Ferienaufschub und Übertrag auf das Folgejahr möglich ist.

Kinderbetreuung

  • Für Eltern, die ihre Arbeit im Homeoffice erledigen können und die überwiegend ausgelastet sind, zählt die tägliche Soll-Arbeitszeit, auch wenn die effektiv geleisteten Stunden infolge der Kinderbetreuung tiefer sind.
  • Für Eltern, die aufgrund der Kinderbetreuung in ihrer Arbeit stark eingeschränkt sind, können ab dem 04.04.2020 im Sinne einer begründeten Härtefall-Regelung (d.h. mit Rücksicht auf die besondere Lage und die individuelle Situation von Mitarbeitenden) weitere 10 Tage/82 Stunden (bei einem 100%-Pensum) bezahlter Urlaub gewährt werden.

Für alle Fragen zu diesen Regelungen steht POD gerne zur Verfügung.